Medienzentren in Hessen

Präambel

Die Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der digitalen Welt" aus dem Jahr 2016 sieht sechs Kompetenzbereiche mit detaillierten Lernzielen für die Medienbildung vor. Die Bundesländer haben hiernach Sorge zu tragen, dass

1. „... alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sek I eintreten, bis zum Ende der Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können." (KMK Bildung in der digitalen Welt, S. 51, 2016). Das Lernen mit und über Medien ist hierbei explizit Querschnittsaufgabe aller Fächer.
2. „... möglichst bis 2021 jede Schülerin und jeder Schüler, wenn es aus pädagogischer Sicht im Unterrichtsverlauf sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können sollte." (KMK Bildung in der digitalen Welt, S. 51, 2016)
Dabei soll das Lehren und Lernen dem Primat des Pädagogischen – also dem Bildungs- und Erziehungsauftrag – folgen. Die Lehrkraft bleibt, auch im digitalen Zeitalter, der Schlüssel für guten Unterricht und gute Schule.
Um perspektivisch Medienbildung als integralen Bestandteil aller Unterrichtsfächer zu implementieren, müssen alle Lehrkräfte „selbst über allgemeine Medienkompetenz verfügen und in ihren fachlichen Zuständigkeiten zugleich Medienexperten werden"

KMK Bildung in der digitalen Welt, S. 24, 2016

Damit Schulen und Lehrkräfte in Hessen diesem Anspruch gerecht werden können, benötigen sie Unterstützungssysteme vor Ort. Die Medienzentren spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Grundlagen und Auftrag

Wurden Medienzentren bisher nur als Verleiheinrichtungen für Unterrichtsfilme und Geräte wahrgenommen, so sind sie heute Kompetenzzentrum, Weiterbildungsstätte, Beratungsstelle, Supportzentrum, Anbieter für digitale und physische Ressourcen, Geräte und Medien. Medienzentren sind ein umfassender medienpädagogischer Dienstleister und medientechnisches Innovationszentrum.

Der §162 Hessisches Schulgesetz formuliert es wie folgt:
„(1) Aufgabe der Medienzentren ist die Bereitstellung von audiovisuellen, informations- und kommunikationstechnischen Medien und Hilfsmitteln für den Unterricht oder von deren Nutzungsrechten, die den Schulen vorübergehend überlassen werden, sowie die Förderung der Entwicklung der Mediennutzung in der Schule.
(4) Das Land und die Träger der Medienzentren wirken bei der Medienentwicklung und ihrer Einführung in den Unterricht zusammen. Sie können zu diesem Zweck öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, insbesondere über die Grundsätze der Organisation, Wahrnehmung der Aufgaben sowie über den Erwerb und die anteilige Finanzierung von technischem Gerät, Medien oder Nutzungsrechten an Medien abschließen. Die Hessische Lehrkräfteakademie führt die Fachaufsicht über die Medienzentren."

§162 Hessisches Schulgesetz

Ihr Auftrag zur Förderung der Medienbildung und Medienkompetenz leitet sich direkt aus dem hessischen Schulgesetz ab. Dies unterscheidet Medienzentren von anderen gemeinnützigen oder privaten Initiativen. Medienzentren werden zudem in der Regel von einer Lehrkraft geleitet, welche somit der Landesverfassung und den anderen geltenden Rechtsvorschriften im Land Hessen verpflichtet sind. Sie üben ihre Arbeit unparteiisch und uneigennützig aus.

Nach wie vor versorgen die Medienzentren die Schulen mit modernen, für den Unterricht geeigneten Bildungsmedien. Dies geschieht sowohl klassisch auf Datenträgern als auch digital als Stream oder Download. Das Angebot umfasst sowohl (Lern-)Software als auch Unterrichtsfilme und Projektmaterialien. Das Angebot an Bildungsmedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ist dabei wie gefordert vollständig enthalten. Viele zusätzliche Angebote ergänzen den Pool, der Lehrkräften und Schülern zur Verfügung steht. Durch die Herausforderungen im Bereich OER werden weitere Aufgaben hinzukommen.
Medienzentren stellen zudem eine wichtige und einzigartige Schnittstelle zwischen Schulträgern und der Landesverwaltung dar. In Medienzentren arbeitet kommunales Personal mit Landesbediensteten Hand in Hand. Spezialisierte Fachkräfte, die in Medienzentren, etwa als Techniker, Medienpädagogen usw. arbeiten, kooperieren mit erfahrenen Lehrkräften und erhalten von diesen wiederum Einsichten in die schulische Wirklichkeit abseits von abstrakten Konzepten und Hochglanzbroschüren.

Medienzentren dienen diesem Zweck, die Ausrichtung der Schulen mit IT (Hard- und Software) einschließlich Netzwerktechnik und Internetanbindung mitzugestalten. Sie beraten und unterstützen die Schulträger bei dieser Aufgabe und tragen so zur von der KMK geforderten Entlastung der Lehrkräfte bei.

Die Fachaufsicht über die Medienzentren in Hessen liegt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Die Medienzentren üben ihre Aufgaben in enger Absprache mit dieser aus und unterstützen sie in ihrem Anliegen, die Kompetenzen der Lehrkräfte im Bereich Medienbildung zu fördern. Über die Medienzentren kann die Lehrkräfteakademie mit ihren Projekten und Angeboten direkt in die regionalen Netzwerke einwirken.

„Sowohl Bildungsmedien, die nur für Unterrichtszwecke hergestellt werden, als auch andere bildungsrelevante Medienangebote, insbesondere Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, sollten für die Nutzung in Schulen erschlossen, dokumentiert, und online verfügbar gemacht werden. Die Distribution dieser Medien geschieht über die regionalen Medienzentren, die Landesmedienzentren und/oder über die Länderportale. "

KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt, Dezember 2016nach Autor

„Schulen benötigen eine anforderungsgerechte Ausstattung, damit die Schülerinnen und Schüler mit und über Medien lernen und arbeiten können. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass die erforderliche Hard- und Software dort verfügbar ist, wo Unterricht tatsächlich stattfindet – also auch außerhalb der klassischen Computerräume. Ausstattung, Vernetzung und Wartung der IT-Infrastruktur der Schulen ist in Abstimmung mit den Schulträgern im Rahmen von Medienentwicklungsplänen festzulegen. Dabei benötigen die Lehrerinnen und Lehrer Entlastung von der technischen Betreuung, um sich auf die pädagogischen Aufgaben beim Einsatz der digitalen Medien im Unterricht konzentrieren zu können."

KMK-Beschluss zur Medienbildung in der Schule vom 8.3.2012

Die Medienzentren in Hessen sind kommunale Einrichtungen der Schulträger und dienen der Medienbildung und der Förderung von Medienkompetenz bei Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Sie unterstützen hierbei sowohl das Lernen mit und das Lernen über Medien im Unterricht. Medienbildung schließt dabei alle begrifflichen Variationen wie „Digitale Bildung", „Digitale Souveränität", Jugendmedienschutz, Medienerziehung usw. ein.
Die Hessischen Medienzentren unterstützen Lehrkräfte, damit diese die im Strategiepapier der Kultusministerkonferenz (KMK 2016) geforderten „Medienexperten" in ihrem jeweiligen Unterrichtsfach werden können. Dies geschieht zum einen durch die Bereitstellung speziell für den Unterricht ausgewählter Medien und zum anderen durch regionale Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote.

„Alle Lehrkräfte müssen selbst über allgemeine Medienkompetenz verfügen und in ihren fachlichen Zuständigkeiten zugleich „Medienexperten" werden. Der bereits in der KMK-Empfehlung „Medienbildung in der Schule" von 2012 formulierte Qualifizierungsanspruch gilt daher für alle Lehrkräfte.Konkret heißt dies, dass Lehrkräfte digitale Medien in ihrem jeweiligen Fachunterricht professionell und didaktisch sinnvoll nutzen sowie gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag inhaltlich reflektieren können. Dabei setzen sie sich mit der jeweiligen Fachspezifik sowie mit der von Digitalisierung und Mediatisierung gekennzeichneten Lebenswelt und den daraus resultierenden Lernvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler auseinander. Das Ziel aller Schularten, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die eigene Medienanwendung kritisch zu reflektieren und Medien aller Art zielgerichtet, sozial verantwortlich und gewinnbringend zu nutzen, gehört damit perspektivisch in jedes fachliche Curriculum."

KMK-Beschluss zur Medienbildung in der Schule vom 8.3.2012

„Lehrkräfte benötigen für die Vermittlung von Medienbildung sowohl eigene Medienkompetenz als auch medienpädagogische Kompetenzen. Das bedeutet, Lehrkräfte müssen mit den Medien und Medientechnologien kompetent und didaktisch reflektiert umgehen können, sie müssen gleichermaßen in der Lage sein, Medienerfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Unterricht zum Thema zu machen, Medienangebote zu analysieren und umfassend darüber zu reflektieren, gestalterische und kreative Prozesse mit Medien zu unterstützen und mit Schülerinnen und Schülern über Medienwirkungen zu sprechen."

KMK-Beschluss zur Medienbildung in der Schule vom 8.3.2012

Medienzentren dienen diesem Zweck mit Hilfe von akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und andere Zielgruppen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten in medienpädagogischen Fragen und vermitteln bei Bedarf zu Fachberatern und Fachberaterinnen der Staatlichen Schulämter und anderen Fachkräften.

Die Medienzentren in Hessen leisten damit nicht zuletzt einen Beitrag zur Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, wie es in Art. 56 der Hessischen Landesverfassung gefordert wird.