Pädagogisch-Technisches-Einsatzkonzept
Für den Antrag von Mitteln aus dem Programm DigitalPakt Schule - Hessen benötigt der Schulträger (Stadt Frankfurt) ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept (kurz: PTE) jeder einzelnen staatlichen Schule in Frankfurt. Dieses Webportal bündelt die verschiedenen Informationen zum Antragsverfahren und soll Ihnen Hilfestellung geben, das PTE sachgerecht auszufüllen.
Was muss die Schule nun leisten?
In Absprache mit dem Schulträger müssen die für den jeweiligen Förderantrag relevanten Teile des pädagogisch-technischen Einsatzkonzepts durch die Schule erstellt und vorgelegt werden.
Um eine möglichst große Bündelung im Antragsverfahren zu erzielen, ist unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstattung, der komplette Antrag auszufüllen.
Die Antragstellung für alle Frankfurter Schulen muss bis zum Jahresende 2021 abgeschlossn sein. Die Umsetzung der Ausstattung erfolgt dann bis Ende 2024.
Die Schule muss das Formular für das pädagogisch-technische Einsatzkonzept einmal komplett ausfüllen.
Bei Anträgen, die keine Ausstattungsplanung erfordern (wie z.B. schulisches WLAN),ist nur Teil I des Formulars relevant, hier sind keine Eintragungen bezüglich Stückzahlen oder Kostenschätzungen erforderlich.
Das pädagogisch-technische Einsatzkonzept dient als Grundlage zur Antragstellung. Es ersetzt nicht die Erarbeitung eines vollumfänglichen Medienbildungskonzepts. Dieses ist ein Prozess, der jetzt begonnen werden und bis zum Ende der Laufzeit des DigitalPaktsSchule 2024 abgeschlossen sein soll.
Wie läuft der Prozess in Frankfurt ab?
Alle Schulen, die im Kalenderjahr 2020 eine Neuausstattung im Rahmen des IT-Basiskonzeptes (Endgeräte-Rollout, alle 5 Jahre) erhalten UND alle Schulen, die im Kalenderjahr 2020 eine Neuausstattung im Rahmen des SEP-Projektes M404 Präsentationstechnik (Rollout von Präsentationstechnik, alle 6 Jahre) werden in einer ersten Charge ab April 2020 aufgefordert ein vollständiges PTE abzugeben.
Alle anderen Schulen werden in einer zweiten und dritten Charge ab September 2020 bis Herbst 2021 aufgefordert ein PTE abzugeben.
Die Ausstattung an den Schulen mit Mitteln aus dem Digitalpakt orientiert sich an den schon bestehenden Rollout-Terminen, so dass alle Schulen im geplanten Neuausstattungszyklus von 5 Jahren geplant an die Reihe kommen.
Die Maßnahmen mit Mitteln des Digitalpakts müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein, weshalb alle Schulen, die 2019 bereits ausgestattet wurden zwischen 2021 und 2024 noch einmal ausgestattet werden. Sie werden im Laufe des Jahres 2020 gesondert informiert und zum Ausfüllen des PET aufgefordert.
Weiterführende Links
Informationsmaterial von Landesseite
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PTE Formular
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PTE Ausfüllhilfe
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Welche Ausstattung können Schulen über den Digitalpakt bekommen?
Der Digitalpakt ist ein Infrastrukturpakt, die förderfähigen Titel sind in der Förderrichtlinie festgelegt, es sind exakt die Kapitel, die auch im PTE abgefragt werden.
- Das Frankfurter Konzept sieht eine Vollausstattung der Frankfurter Schulen mit WLAN-Lernzonen vor.
- Darüber hinaus soll die derzeit ausgerollte Präsentationstechnik (M404) von einer Quote von 1:100 auf 1:25 vervierfacht werden.
- Mobile Endgeräte können im Rahmen des Ausstattungsangebots (Laptops, Convertibles und Tablets) von einer vormaligen Quote von 20% der Endgeräte auf 50% erhöht werden. Dabei dürfen nur 20% des Gesamtaufwands aller (allgemeinbildenden) Schule für Endgeräte investiert werden.
- Zusätzlich können über den Digitalpakt digitale Arbeitsmittel (vornehmlich für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht und die berufliche Bildung) beantragt werden.
Hinweise zum Ausfüllen im Einzelnen
Teil I: Angaben zur Schule und zum Medienbildungskonzept
Die erste Seite enthält statistische und allgemeine Daten und konkrete Bezüge zu ihrem Schulprogramm. Hier sollen Sie die medienpädagogischen Leitlinien und Grundsätze Ihrer Schule formulieren.
Das nebenstehende Video erklärt, wie Sie einen sinnvollen Bezug zwischen Ihrem Schulprofil und ihrem Medienbildungskonzept herstellen können und was Sie tun können, wenn Ihr Medienbildungskonzept noch nicht abgeschlossen ist.
Teil 2. Ausstattungsplanung
Die zweite Seite ist in tabellarischer Form auszufüllen. Hier müssen Sie zu den drei Kategorien
- Anzeige-/Interaktionsgeräte
- Digitale Arbeitsgeräte
- Schulgebundene Endgeräte
jeweils folgende Angaben machen:
- Sie benötigen eine Pädagogische Begründung für die beantragte Ausstattung
- Sie benötigen (in Absprache mit dem Schulträger) eine Darstellung der aktuellen Ausstattung (IST-Stand)
- Sie benötigen (in Absprache mit dem Schulträger) eine Darstellung der beantragten Ausstattung (SOLL-Stand) und
- Sie benötigen eine Darstellung von Beratungs- und Fortbildungsangeboten, welche Sie in Anspruch genommen haben oder in Anspruch nehmen wollen.
Die Bereiche Vernetzung, Infrastruktur und WLAN benötigen keiner schulischen Begründung.
Das nebenstehende Erklärvideo zu Teil II. Ausstattungsplanung erklärt Ihnen schrittweise, worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen. Die nebenstehenden Dokumente können Sie ebenfalls als Ausfüllhilfe verwenden.
Zusätzlich sind vom Schulträger bereitgestellte Anlagen digital auszufüllen. Diese Berechnungstabellen dienen zur detaillierten Planung der Mengen, als Grundlage für Kostenschätzungen und für den Antrag erforderliche Parameter.
Informationsmaterial Stadt Frankfurt
Hier finden Sie das Informationsmaterial (Handreichung und Antragsformulare) des Schulträgers.
Ihre Schule erhält die Materialien zudem postalisch, sobald Sie an der Reihe sind.
Informationsmaterial von Stadtseite
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Zu diesem Zeitpunkt sind keine veröffentlichten Dokumente vorhanden.
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Informationen für Schulen zum Antrag
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Videotutorials
Teil 1 - Schule und Medienbildungskonzept
Medienbildungskonzepte
Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Medienbildungskonzept und zum Beratungsangebot des staatlichen Schulamtes Frankfurt: